AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Dieser Webshop wird betrieben von der 17111 Transit Fulfilment & Logistik GmbH & Co. KG
im Auftrag für Hobby-Wohnwagenwerk Ing. Harald Striewski GmbH.

Vertrieb:

17111 Transit Fulfilment & Logistik GmbH & Co. KG

August-Borsig-Str. 11
D-24783 Osterrönfeld
04331/8095-781
www.17111-fulfilment.de
hobby-shop@17111-fulfilment.de
Amtsgericht Kiel HRA 5079
USt-Id-Nr. DE 245 973 593

Hersteller:

Hobby-Wohnwagenwerk
Ing. Harald Striewski GmbH

Harald-Striewski-Str. 15
24787 Fockbek/Rendsburg
www.hobby-caravan.de
Amtsgericht Rendsburg HRB 382
USt-Id-Nr. DE 134 870 869

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zu Versandkosten, Umtausch und Widerrufs-Möglichkeit für Privatkunden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 08.04.2008:

1. Geltungsbereich

1.1 Verkäufe und Lieferungen der Hobby-Wohnwagenwerk GmbH (nachfolgend "HOBBY") erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend: "Lieferungsbedingungen"), welche der Besteller durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Lieferung anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Bestellers ist ausgeschlossen, auch wenn HOBBY diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote von HOBBY sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder die Lieferung von 17111 Transit Fulfilment & Logistik GmbH & Co. KG (nachfolgend "17111") zustande.
Die Auslieferung und Rechnungstellung erfolgt ausschließlich über 17111 Transit Fulfilment & Logistik GmbH & Co. KG, August-Borsig-Str. 11, D-24783 Osterrönfeld.

2.2 In den angegebenen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

3. Lieferfristen und -termine

3.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von 17111 schriftlich bestätigt worden sind und der Besteller 17111 alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen rechtzeitig mitgeteilt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

3.2 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von 17111 liegende und von 17111 nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg oder Naturkatastrophen entbinden 17111 für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.3 Sind die bestellten Liefergegenstände zum Zeitpunkt der geplanten Belieferung des Bestellers vergriffen, ist 17111 insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sobald 17111 erkennbar wird, dass der Besteller nicht beliefert werden kann, wird 17111 dies dem Besteller mitteilen.

3.4 Bei Liefergegenständen, die HOBBY nicht selbst herstellt, ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.

3.5 Verzögern sich die Lieferungen von 17111, ist der Besteller nur zum Rücktritt berechtigt, wenn 17111 die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Besteller gesetzte angemessene Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist.

3.6 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist 17111 unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, den Liefergegenstand auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen einzulagern.

3.7 17111 kann aus begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen. In diesem Fall hat 17111 die noch ausstehende Teillieferung zur späteren Lieferung vorgemerkt, sofern dem Besteller nicht etwas anderes mitgeteilt wird.

4. Versand, Gefahrübergang, Versicherungen

4.1 Soweit vom Besteller keine Bestimmung getroffen ist, erfolgt die Versendung auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung.

4.2 Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen oder den Besteller selbst auf den Besteller über. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Besteller über.

4.3 Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1 Alle Preise von 17111 verstehen sich ab dem Auslieferungslager von 17111 inklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versendungskosten werden gesondert berechnet. Der Besteller trägt die im Zusammenhang mit der Einführung des Liefergegenstandes etwa entstehenden öffentlichen Abgaben wie beispielsweise Zölle.

5.2 Jede Rechnung von 17111 ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Hat 17111 dem Besteller ein hiervon abweichendes Zahlungsziel eingeräumt, tritt Verzug mit Überschreiten des Zahlungsziels ein.
Sofern der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug gerät, werden sämtliche noch offenen Forderungen fällig, die 17111 gegen ihn hat. Begleicht der Besteller diese Forderungen nicht binnen 14 Tagen nach Fälligkeit, tritt auch insoweit Verzug ein.
Zahlungen des Bestellers gelten erst dann als erfolgt, wenn 17111 über den Betrag verfügen kann.

5.3 Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, ist 17111 berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

5.4 Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für 17111 kosten- und spesenfrei erfüllungshalber hereingenommen.

5.5 Zur Aufrechnung ist der Besteller nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.6 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.7 Wird 17111 nach dem Vertragsschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, ist 17111 berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann 17111 von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt 17111 unbenommen.

6. Verkaufskommission, Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von 17111 aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller das Eigentum von 17111. Soweit 17111 als Verkaufskommissionärin handelt und die Liefergegenstände nicht in ihrem Eigentum stehen ("Kommissionsgüter"), bleiben die Liefergegenstände Eigentum des Kommittenten.

6.2 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der 17111 zustehenden Saldoforderung.

6.3 Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte einschließlich der Kommissionsgüter ("Vorbehaltsprodukte") ist dem Besteller nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet.

6.4 Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von 17111 oder des Kommittenten gefährdende Verfügungen zu treffen.

6.5 Der Besteller tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräßerung der Vorbehaltsprodukte an 17111 ab; 17111 nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die an 17111 abgetretenen Forderungen treuhänderisch für 17111 im eigenen Namen einzuziehen. 17111 kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräßerung widerrufen, wenn der Besteller mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber 17111 in Verzug ist.

6.6 Der Besteller wird 17111 jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche, die hiernach an 17111 abgetreten worden sind, erteilen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Besteller sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen 17111 anzuzeigen. Der Besteller wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von 17111 und dem Kommittenten hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Besteller.

6.7 Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sorgfältig zu behandeln.

6.8 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen von 17111 um mehr als 10%, so ist der Besteller berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.

6.9 Kommt der Besteller mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber 17111 in Verzug, so kann 17111 unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Besteller anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Besteller 17111 oder den Beauftragten von 17111 sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben. Verlangt 17111 die Herausgabe aufgrund dieser Bestimmung, so gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag.

6.10 Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die vorstehende Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in Deutschland, wird der Besteller alles tun, um 17111 unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Der Besteller wird an allen Maßnahmen wie beispielsweise Registrierung, Publikation usw. mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.

6.11 Auf Verlangen von 17111 ist der Besteller verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte angemessen zu versichern, 17111 den entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen und die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an 17111 abzutreten.

7. Gewährleistung, Untersuchungspflicht

7.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass er den Liefergegenstand nach Übergabe überprüft und 17111 Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Übergabe, schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen 17111 unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Der Besteller hat 17111 bei der Mitteilung von Mängeln das Datum der Lieferung, die Art der Sendung sowie Gegenstand und Nummer der betreffenden Rechnung anzugeben.

7.2 Bei jeder Mängelrüge steht 17111 das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Besteller 17111 die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. 17111 kann von dem Besteller auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an 17111 auf Kosten von 17111 zurückschickt.

7.3 Soweit der Liefergegenstand mit einem gewährleistungspflichtigen Mangel behaftet ist, ist 17111 zur für den Besteller kostenlosen ersatzweisen Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.

7.4 Erfolgt innerhalb der vom Besteller gesetzten angemessenen Frist die Nacherfüllung nicht, ist sie dem Besteller unzumutbar oder hat 17111 sie nach § 439 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz gemäß Ziffer 8 oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.

7.5 Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche beträgt zwölf Monate seit der Ablieferung des Liefergegenstandes beim Besteller. Die Rückgriffsbestimmungen der §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

8. Haftung und Schadensersatz

8.1 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.2 wird die gesetzliche Haftung von 17111 für Schadensersatz wie folgt beschränkt:
(i) 17111 haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis;
(ii) 17111 haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

8.2 Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.

8.3 Der Besteller ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen.

9. Rücksendung mangelfreier Liefergegenstände (Retouren)

9.1 Retouren sind dem Besteller nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung durch 17111 oder dem zuständigen Vertreter auf Gefahr und Kosten des Bestellers gestattet und müssen an das Auslieferungslager von 17111 erfolgen.

9.2 Der jeweiligen Retoure ist eine Kopie der Einwilligung durch 17111 oder dem zuständigen Vertreter beizufügen. Der Besteller muss zusätzlich das Datum der Lieferung, die Art der Sendung sowie den Gegenstand und die Nummer der betreffenden Rechnung angeben.

9.3 Für Retouren erteilt 17111 dem Besteller eine Gutschrift.

9.4 Die Verrechnung der Gutschrift mit offenen Forderungen gegen den Besteller erfolgt durch 17111 nach Übersendung einer Gutschriftanzeige an den Besteller.

10. Allgemeine Bestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Lieferungsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

10.2 Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
17111 Transit Fulfilment & Logistik GmbH & Co. KG
August-Borsig-Str. 11
D-24783 Osterrönfeld
Telefon: 04331/8095-771
Email: hobby-shop@17111-fulfilment.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.